Gewässerreinigung:
25.01.2025
Treffpunkt: 8.00 Uhr an der Langmahdhütte
(entfällt bei schlechtem Wetter)
Ersatztermin:
15.02.2025 Treffpunkt: 8.00 Uhr an der Langmahdhütte
(entfällt bei schlechtem Wetter)
Generalversammlung
08.03.2025 Im Gasthof "Kreuz" in Blindheim, Beginn:
20.00 Uhr
Ramadama:
15.03.2025 Treffpunkt 9.00 Uhr an der
Langmahd-Hütte
Karfreitag / Makrelen grillen
18.04.2025 Verkauf von gegrillten Makrelen und Forellen in der Remise
nur nach Vorbestellung ab ca. 11 Uhr
Verkauf
Vatertagsfischen: 29.05.2025 Beginn 07:00 Uhr Forellen werden im Langmahd-Weiher und
im Grossen Wörth gesetzt.
Fischerfest: 19.07. & 20.07.2025 in der Remise (Beginn und Ablauf wird noch bekanntgegeben)
an diesen Tagen erfolgt keine Ausgabe von Tageskarten und
alle Gewässer des Vereins sind für das Angeln gesperrt
Ferienprogramm 06.09.2025 Nähere Informationen werden noch bekanntgegeben.
Allgemeine Hinweise:
- Für das Forellenfischen am 29.05.2025 werden - KEINE - Tageskarten an Gastfischer verkauft.
- Vom 19.05.2025 bis zum Beginn des Forellenfischens am 29.05.2025 - ist Zelten oder Camping am Langmahd-Weiher
(auch am Campingplatz Langmahdweiher / Badeweiher) und ebenso am Großen Wörth (hier grundsätzlich) nicht erlaubt.
- Langmahdweiher (Forellenbesatz) komplett gesperrt ab 19.05.2025 bis 29.05.2025 - am 29.05.2025 ab 07:00 Uhr Fischen erlaubt;
folgendes ist nicht gestattet: Am 29.05.2025 Blinkern und Fahren mit dem Boot.
- Großer Wörth (Forellenbesatz) komplett gesperrt ab 19.05.2025 bis 29.05.2025 - am 29.05.2025 ab 07:00 Uhr Fischen erlaubt;
folgendes ist nicht gestattet, am 29.05.2025 Blinkern.
********************************************************************************************************
**** Bei allen Veranstaltungen können Termine und Abläufe kurzfristig geändert werden ****
********************************************************************************************************
An den Apfelwörthweiher "klein" und "groß" wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
- komplettes Angelverbot in der Zeit vom 01.11.-15.03.
- kein Befahren mit jeglichen Kraftfahrzeugen, nur ausgewiesene Parkplätze benutzen
- Fischen nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt (siehe Jahreskarte)
- kein Zelten oder Lagern, keine Zelte auch ohne Boden, kein Wind/Regenfang
- kein Feuermachen
- kein Fahren mit Booten
Am Weiher "Großes Wörth" gelten folgende Verbote:
- kein Befahren mit jeglichen Kraftfahrzeugen, nur ausgewiesene Parkplätze benutzen
- kein Zelten, Lagern oder Campieren
- kein Feuermachen
Alle Fischerkollegen haben sich an die Sperrzeiten sowie an die Vorgaben des Vereins zu halten.