Gewässerreinigung:
25.01.2025
Treffpunkt: 8.00 Uhr an der Langmahdhütte
(entfällt bei schlechtem Wetter)
Ersatztermin:
15.02.2025 Treffpunkt: 8.00 Uhr an der Langmahdhütte
(entfällt bei schlechtem Wetter)
Generalversammlung
08.03.2025 Im Gasthof "Kreuz" in Blindheim, Beginn:
20.00 Uhr
Ramadama:
15.03.2025 Treffpunkt 9.00 Uhr an der
Langmahd-Hütte
Karfreitag / Makrelen grillen
18.04.2025 Verkauf von gegrillten Makrelen und Forellen in der Remise
nur nach Vorbestellung ab ca. 11 Uhr
Verkauf
Vatertagsfischen:
29.05.2025 Beginn 07:00 Uhr Forellen werden im Langmahd-Weiher und
im Grossen Wörth gesetzt.
Fischerfest:
19.07. & 20.07.2025 in der Remise (Beginn und Ablauf wird noch
bekanntgegeben)
an diesen Tagen
erfolgt keine Ausgabe von Tageskarten und
alle
Gewässer des Vereins sind für das Angeln gesperrt
Jugendfischen: 05.09. - 07.09.2025 an
der Campingwiese Badeweiher/Langmahd
Ferienprogramm:
06.09.2025 Nähere Informationen siehe Amtsblatt der
Gemeinde
Allgemeine Hinweise:
- Für das Forellenfischen am 29.05.2025 werden - KEINE - Tageskarten an Gastfischer verkauft.
- Vom 19.05.2025 bis zum Beginn des Forellenfischens am 29.05.2025 - ist Zelten oder Camping am Langmahd-Weiher
(auch am Campingplatz Langmahdweiher / Badeweiher) und ebenso am Großen Wörth (hier grundsätzlich) nicht erlaubt.
- Langmahdweiher (Forellenbesatz) komplett gesperrt ab 19.05.2025 bis 29.05.2025 - am 29.05.2025 ab 07:00 Uhr Fischen erlaubt;
folgendes ist nicht gestattet: Am 29.05.2025 Blinkern und Fahren mit dem Boot.
- Großer Wörth (Forellenbesatz) komplett gesperrt ab 19.05.2025 bis 29.05.2025 - am 29.05.2025 ab 07:00 Uhr Fischen erlaubt;
folgendes ist nicht gestattet, am 29.05.2025 Blinkern.
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**** Bei allen Veranstaltungen können Termine und Abläufe kurzfristig geändert werden ****
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An den Apfelwörthweiher "klein" und "groß" wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
- komplettes Angelverbot in der Zeit vom 01.11.-15.03.
- kein Befahren mit jeglichen Kraftfahrzeugen, nur ausgewiesene Parkplätze benutzen
- Fischen nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt (siehe Jahreskarte)
- kein Zelten oder Lagern, keine Zelte auch ohne Boden, kein Wind/Regenfang
- kein Feuermachen
- kein Fahren mit Booten
Am Weiher "Großes Wörth" gelten folgende Verbote:
- kein Befahren mit jeglichen Kraftfahrzeugen, nur ausgewiesene Parkplätze benutzen
- kein Zelten, Lagern oder Campieren
- kein Feuermachen
Alle Fischerkollegen haben sich an die Sperrzeiten sowie an die Vorgaben des Vereins zu halten.