Fischerverein Blindheim e. V.
Fischerverein Blindheim e. V.

Gewässerordnung für die Gewässer des Fischereivereins Blindheim

                                                                  

Es gelten an allen Gewässern des Fischervereines die gesetzlichen Bestimmungen

und die in dieser Gewässerordnung dargelegten Regelungen.

 

Mitglieder des Fischervereins die eine Jahres- oder Tageskarte gelöst haben und

einen Gastfischer begleiten, sind für die ordnungsgemäße Ausübung der Bestimmungen

und Regelungen durch den Gast verantwortlich.

 

Der artgerechte Umgang mit der Kreatur und die waidgerechte Fischereiausübung sind

von jedem Angler zu jeder Zeit einzuhalten und sicherzustellen.

 

Es ist erforderlich, dass jeder Angler auf die Umwelt Rücksicht nimmt.  Der Angelplatz

ist immer sauber zu verlassen, egal wie er vorgefunden wurde. Das Hinterlassen von

Abfällen ist verboten, Abfälle müssen zu Hause entsorgt werden.

 

Fangbeschränkung Edelfische (siehe Jahres- oder Tageskarte)

Maximal zwei Stück pro Tag oder sechs Stück pro Woche.

Vom 15.02. bis zum 30.04. ist das Fischen mit Kunstködern (Blinkern) verboten. 

Ein Umsetzen von Edelfischen ist nicht erlaubt.

 

Der Krebsfang darf nur nach Rücksprache mit dem 1. bzw 2. Vorstand sowie dem Gewässerwart

mit einem Krebstellern (dm 1 mtr.) durchgeführt werden, gilt nur für den "Apfelwöth Weiher groß"

(Fangbegrenzung der Krebse 20 Stück / Woche)

 

Besondere Schonmaße: Hecht: 60cm, Karpfen 40cm; Zander 60 cm,

Gefangene Waller (Wels) dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.

 

Bei den Weihern im „Naturschutzgebiet  Apfelwörth“   (Apfelwörth klein Nr. 10 und groß Nr. 11)

ist Angeln von 01.11. – 15.03 verboten, sowie die in der Fischkarte eingezeichneten

Verbotszonen zwingend einzuhalten.

Verboten sind gemäß der Auflagen des Bund Naturschutzes folgendes:

(die Begrenzungen / Verbote sind Bestandteil unseres Pachtvertrages.)

 

-> das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art.

-> Zelten (auch Zelte die keinen Boden haben, Vorrichtungen für Windschutz z.B. Schirme)

-> Feuermachen

-> keine Übernachtungen

-> keine Boote

-> keine Veränderung der Vegetation

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können zur Kündigung des Pachtvertrages führen.

 

Mit dem Erhalt der Jahreskarte oder Tageskarte werden diese Regelungen zur Kenntnis

genommen und anerkannt.                                                            


 

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